###ANREDE### !
Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für alle B2C-Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro. Auch wenn Kleinstunternehmen nicht direkt betroffen sind, bietet eine barrierefreie Website allen einen Mehrwert: eine leichtere Nutzung, eine größere Reichweite und eine verbesserte Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
Diese neue Richtlinie stellt sicher, dass alle Menschen ungehindert auf Informationen zugreifen können. Besonders profitieren seh-, hör- und geistig beeinträchtigte Personen, aber auch ältere Menschen oder weniger technikaffine Nutzerinnen und Nutzer.